Samstag, 27. August 2011

Infos zu den Landständen

Bei den Landständen handelt es um die politische Vertretung der Stände im Mittelalter und der Frühen Neuzeit gegenüben ihrem jeweiligen Landesherrn. Die Gesamtheit der Landstände eines Herrschaftsgebiets wurde als Landschaft bezeichnet. Diese organisierte sich auf den sogenannten Landtagen. Ursprünglich konnten nur Adel und Klerus Abgeordnete als ihre Vertreter an den Landtag entsenden. Mit der Bevölkerungszunahme und dem wachsenden Machteinfluss des Bürgertums wurde dieses Recht später auch den Städten zugesprochen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg verloren die Landstände immer mehr an Einfluss, sodass sie im 18. Jahrhundert in den meisten Territorien fast bedeutungslos wurden.

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